Aktuelle Information der Landeszahnärztekammer vom 01.10.2022.
Mund-Nasen-Schutz:
- Bis zum 07.04.2023 müssen Patienten*innen und Besucher*innen in zahnärztlichen Praxen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
- Für Mitarbeiter*innen gehört das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wie auch schon vor Corona, zur obligatorischen Schutzausrüstung und ist während der Patientenbehandlung unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Praxisteam Dr. Jochum