Impressum / Datenschutz

Angaben gemäß § 5 TMG

Sebastian Jochum
Ockershäuser Allee 7a
35037 Marburg

Kontakt

Telefon: 06421 14737
E-Mail: info@zahnarzt-marburg.de

Aufsichtsbehörde

Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Lyoner Str. 21
60528 Frankfurt a.M.

https://kzvh.de

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Zahnarzt, Dr. med. dent.

Zuständige Kammer:
Landeszahnärztekammer Hessen
Rhonestraße 4
60528 Frankfurt a.M.

Verliehen in:
Bundesrepublik Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Berufsordnung für hessische Zahnärzte

Heilberufsgesetz des Landes Hessen

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Janitos Versicherung AG
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Redaktionell verantwortlich

Dr. Sebastian Jochum
Ockershäuser Allee 7a
35037 Marburg

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

DESIGN, KONZEPTION & TECHNISCHE UMSETZUNG:
B&N Consulting Marburg, DIE Werbeagentur

Steinweg 26-28
D-35037 Marburg

Tel.: 06421-98825-0
www.bn-consulting.de

Privatsphäre-Einstellungen

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter:

Host Europe

Anbieter ist die Host Europe GmbH, Hansestraße 111, 51149, Köln (nachfolgend Host Europe) Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Host Europe verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen.

Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Host Europe: https://www.hosteurope.de/AGB/Datenschutzerklaerung/.

Die Verwendung von Host Europe erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. für Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Dr. Sebastian Jochum
Ockershäuser Allee 7a
35037 Marburg

Telefon: 06421 14737
E-Mail: info@zahnarzt-marburg.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Hinweis zur Datenweitergabe in die USA und sonstige Drittstaaten

Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

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4. Datenerfassung auf dieser Website

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jameda

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jameda stellt ein Online-Terminvergabe-Tool bereit. Ferner können wir ein Gütesiegel von jameda auf unserer Website einbinden. Wenn Sie online einen Termin mit uns vereinbaren, werden Ihre hierzu eingegebenen Daten auf den Servern von jameda gespeichert. Des Weiteren erfasst jameda kurzfristig Ihre IP-Adresse, Ihre Referrer-URL, die Uhrzeit des Zugriffs und kann feststellen, dass Sie bei uns eine Anfrage gestellt haben; diese Daten werden ausschließlich für die technische Bereitstellung des Dienstes verwendet und anschließen automatisch wieder gelöscht.

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5. Plugins und Tools

Google Fonts

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Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Font Awesome

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Wenn Ihr Browser Font Awesome nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie und in der Datenschutzerklärung von Font Awesome unter: https://fontawesome.com/privacy.

Google Maps

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Isenberg Fotografie Barfüßertor 2 35037 Marburg Tel. 01577 1271103 www.isenberg-foto.de

Zahnärztlicher Notdienst

Bitte hören Sie die Ansage unter der unten genannten Rufnummer bis zum Ende an, um alle für Sie relevanten Informationen zu erfahren.

An den Wochenenden beginnt der Notdienst Freitags um 15 Uhr und endet Montags um 8 Uhr.

An Wochentagen  beginnt die Rufbereitschaft des zahnärztlichen Notfallvertretungsdienstes um 18 Uhr und endet um 8 Uhr am Folgetag. Genaue Einzelheiten erfahren Sie durch die tagesaktuelle Bandansage.
Da während des zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes nur akute Notfälle behandelt und Schmerzen und Beschwerden beseitigt werden können, ist eine Weiterbehandlung meistens notwendig. Wir bitten unsere Patienten, nach Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes, möglichst bald mit uns Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zur Weiterbehandlung mit Ihnen vereinbaren zu können.

Unter folgender Rufnummer erfahren Sie, welche Praxis in Ihrem Bereich Notdienst hat

Ästhetische Zahnheilkunde

Patienten legen heute größten Wert auf schöne Zähne. Mit Recht, denn sie stehen schließlich für Gesundheit und tragen zum Selbstbewusstsein und zur positiven Ausstrahlung eines Menschen bei. Haben Ihre Schneidezähne eine Fehlstellung oder sind sie teilweise abgebrochen? Sieht der alte Zahnersatz inzwischen unansehnlich aus oder die alten Füllungen sind verfärbt? Möchten Sie hellere Zähne haben? Mithilfe von verschiedenen für Sie maßgeschneiderten Methoden sind wir in der Lage, Ihnen auf Basis einer individuellen Beratung gute Lösungen anzubieten. Form und Funktion sollen dabei harmonisch im Einklang stehen.

Hierzu gehören:

Zahnverfärbungen

Verfärbungen der Zähne können unterschiedliche Ursachen haben. Ebenso unterschiedlich sind die Behandlungsmethoden zu ihrer Entfernung.

Die Farbveränderungen durch Zahnbeläge wie Zahnstein, Raucherbeläge oder Ablagerungen von Farbstoffen aus Nahrungsmitteln sind relativ leicht durch die professionelle Zahnreinigung mit Ultraschall, Politur und Air-Flow® zu beseitigen.

 
Bleaching – Ästhetische Zahnmedizin

Daneben gibt es aber auch Verfärbungen im Inneren des Zahnes, die in das Kristallgefüge des Zahnschmelzes oder in den ganzen Zahn eindringen und ablagern; wie Koffein, Nikotin und Farbstoffe aus Wein oder Tee. Amalgamfüllungen erzeugen oft eine grau-schwarze Verfärbung, und einige Medikamente, wie Penicillin, überdosierte Fluoridgaben und der Alterungsprozess können Flecken oder Farbveränderungen hervorrufen. Die ästhetische Zahnmedizin bietet mit dem Bleaching die Möglichkeit, solche Verfärbungen minimalinvasiv zu beseitigen.

 
Bleaching

Vor dem Bleaching sollte eine gründliche Professionelle Zahnreinigung, am besten mit Air-Flow®, gemacht werden. Außerdem muss das Zahnfleisch gesund und vollkommen entzündungsfrei sein. Wir verwenden bei uns die Oxidationsmethode. Dabei werden die Farbstoffe durch Sauerstoffzufuhr oxidiert und gebleicht. Dies geschieht durch die Verwendung von Wasserstoff-Peroxid oder verschiedenen Chlorverbindungen. Diese Methode wirkt länger als andere Methoden, doch nach etwa 2 Jahren kehren auch hier die Verfärbungen mehr oder weniger stark wieder und der Vorgang des bleichen muss wiederholt werden.

Kunststofffüllungen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr zu einer echten Amalgamalternative entwickelt und werden möglicherweise in absehbarer Zeit das Amalgam ganz verdrängen. 

Die Bezeichnung „Kunststofffüllung“ ist nicht ganz richtig, da das verwendete Material nur zum kleineren Teil (ca. 30-40 %) aus Kunststoffen besteht. Den größeren Teil machen Quarz- und Glasteilchen aus, die der Füllung ihre Härte und Festigkeit verleihen, während der Kunststoff das ganze zusammenhält und dafür sorgt, dass dieses Gemisch während der Verarbeitung weich und knetbar ist.

Aufgrund ihrer Zusammensetzung werden diese Füllungen auch Kompositfüllungen genannt. (composite = engl. zusammengesetzt)

Verfahren – Dentin-Adhäsivtechnik und Bonding

Während bei Amalgamfüllungen das weiche Material einfach in den Zahn gestopft wird, wird die Kompositfüllung in einem technisch anspruchsvollen Verfahren sowohl mit dem Zahnschmelz als auch mit dem darunter liegenden Dentin sehr fest verbunden.

Dabei raut man zuerdt die Oberfläche an. Danach werden auf den aufgerauten Schmelz und das freiliegende Dentin verschiedene Haftvermittler aufgebracht und mit einer speziellen Lichtquelle ausgehärtet (Bonding und Dentin-Adhäsivtechnik). Im Anschluss; daran wird das plastische Füllungsmaterial schichtweise in den Zahn gebracht und jede Schicht einzeln wieder mit Licht gehärtet.

Dies ist vor allem bei größeren Füllungen erforderlich, weil der Kunststoff beim Polymerisieren (Aushärten) in Abhängigkeit vom verarbeiteten Materialvolumen schrumpft. Um diese Schrumpfung gering zu halten, ist es sinnvoll immer nur kleine Mengen in einem Arbeitsgang zu härten.

 
Auf die Größe kommt es an

Kompositfüllungen sind eine beliebte Alternative zur Amalgamfüllung. Die Haltbarkeit einer mittelgroßen Kunststofffüllung ist vergleichbar mit der des Amalgams, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Bei Überschreitung der maximalen Größe werden sowohl der Zahn als auch die Füllung instabil und die Belastbarkeit nimmt stark ab. Zähne mit derart großen Defekten sind mit einer Krone besser versorgt. Dies gilt mit gewissen Unterschieden für alle Füllungsarten.

 
Ästhetik

Die Ästhetik kommt der des natürlichen Zahnes nah. Die Füllungen können der Zahnfarbe gut angepasst werden. Durch das umfangreiche Angebot an verschiedenen Farben; die auch gemischt werden können; ist es möglich, diese Füllungen sehr genau und individuell anzupassen. Die Verbindung zwischen Zahn und Füllungsmaterial ist durch aufwändige Adhäsiv- und Bondingtechniken wesentlich besser als beim Amalgam.

 
Für Frontzähne optimal

Im Frontzahnbereich sind Kompositfüllungen technisch wie ästhetisch oft die beste Lösung. Zum einen kann man bei diesem Material minimalinvasiv arbeiten und muss nicht mehr Zahnsubstanz „wegbohren“ als unbedingt nötig, zum anderen benötigen wir bei Frontzähnen nicht die hohe Kaudruckstabilität wie im Seitenzahnbereich. Mit Komposit kann man sogar Schneidekanten wieder aufbauen, die bei etwas pfleglicher Behandlung durch den Patienten auch lange halten können.

Wird eine besondere Haltbarkeit und Ästhetik gewünscht, so können wir abgebrochene Frontzahnecken und Schneidekanten auch mit Keramikinlays oder Veneers wieder aufbauen.

Keramikinlays sind nach unserer Meinung mit Abstand die besten Füllungen, die die Zahnmedizin kennt. Sie vereinigen die Vorteile von Kompositfüllungen mit denen der Goldinlays, haben aber nicht deren Nachteile.

Die Herstellung

Die Herstellung von Keramikinlays verläuft ganz ähnlich wie die von Goldinlays. Auch hier steht am Anfang meist die Entfernung von Karies, die Vorbereitung der Zähne mit Aufbaufüllungen und eine mehrwöchige Wartezeit, in der die Zähne sich beruhigen und keine weiteren Reaktionen zeigen sollen.

Danach erfolgt in einer oder mehreren Sitzungen die Präparation der Zähne und die Anfertigung von Abdrücken, die unsere Zahntechnikerin als Arbeitsgrundlage dienen. Hier jedoch werden die Inlays nicht gegossen sondern aus einer Keramikmasse in Schichten aufgebaut oder gepresst und anschließend gebrannt. Sowohl beim Schichten wie auch beim Pressen, kann die Technikerin die Farbgebung und die Kosmetik genau festlegen. In einem letzten Arbeitsgang ätzt die Technikerin die Flächen der Inlays, die später einmal mit dem Zahn verbunden werden sollen an und erzeugt so eine raue Oberfläche, an der das Befestigungsmaterial besonders gut haftet.

 
Das Einsetzen der Keramikfüllung (Inlays)

Die Eingliederung von Keramikfüllungen verläuft vollkommen anders als die von Goldfüllungen und ist wesentlich komplizierter. Keramikinlays werden nicht einfach eingeklebt. Hier werden die Zähne zuerst konditioniert, um die Oberfläche aufzurauen. Danach werden Schmelz und Dentin mit verschiedenen Haftvermittlern vorbereitet und das Keramkinlay mit einem dünnfließenden Komposit bei absoluter Trockenheit eingeklebt. Die Aushärtung des Befestigungsmaterials erfolgt wie auch bei den Kompositfüllungen durch Lichtpolymerisation. Dort, wo vielleicht kein Licht hinkommt, härtet das Material aber nach kurzer Zeit auch von selbst aus.

 
Die Vorteile
  • Die Temperaturleitfähigkeit von Keramik unterscheidet sich nicht nennenswert von der der natürlichen Zahnsubstanz. Deshalb sind keramisch versorgte Zähne nicht kälte- oder wärmeempfindlich.
  • Die Wärmeausdehnung von Keramikfüllung und Zähnen ist praktisch gleich, Zahn und Füllung bilden somit eine thermische Einheit, und die ständige Belastung durch wechselnde Temperaturen entfällt
  • Durch Befestigung mit Adhäsiv- und Bondingtechnik entsteht eine untrennbare Verbindung mit dem Zahn.
  • Die kosmetischen Gestaltungsmöglichkeiten von Keramikinlays lassen keine Wünsche offen. Unsere Zahntechnikerin kann praktisch jeden ästhetischen Anspruch erfüllen, und dies geht weit über die Wahl der richtigen Zahnfarbe hinaus. Wenn dies gewünscht wird, kann er alle in der Natur vorkommenden Zahnunregelmäßigkeiten in Keramik nachbilden, und so die behandelten Zähne genau den gesunden Nachbarzähnen anpassen. Um diesen hohen ästhetischen Standard zu erreichen, arbeitet unsere Technikerin nach fotografischen Vorlagen oder kommt selbst zum Patienten, wo sie sich direkt am Patienten orientieren und sich im Gespräch mit ihm über seine individuellen Wünsche informieren kann.
Weder Füllung noch Krone

Neben den durch Karies verursachten Zahndefekten gibt es auch solche, die durch mechanische Einwirkungen wie Knirschen, Pressen und falsches oder übertriebenes Zähneputzen entstehen können. Die betroffenen Zähne sind meistens vollkommen gesund, weisen aber einen flächigen Substanzverlust oder abgebrochene Schneidekanten oder Ecken auf. Diese Zähne sind mit Füllungen nicht behandelbar und zum Überkronen zu schade, weil die noch vorhandene gesunde Zahnsubstanz für Kronen noch mehr abgeschliffen werden müsste.

 
Veneers bei Verfärbungen und angeborenen Zahnschmelzdefekten

Zahnverfärbungen können auf verschiedene Weisen entstehen. Intensives Rauchen, Fluorid-Überdosierung, Wurzelbehandlung, Schmelzentmineralisierung können bleibende Zahnverfärbungen hervorrufen, die durch Bleaching oft nicht zu beseitigen sind. Statt zu überkronen kann man hier im Frontzahnbreich minimalinvasiv Verblendschalen/Veneers aus Keramik setzen.

 
Auch Fehlstellungen können korrigiert werden

Oft ist die kosmetische Korrektur von Zahnfehlstellungen mit kieferorthopädischen Mitteln, vor allem bei Erwachsenen, sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden, die von den Krankenkassen meist nicht übernommen werden. Bei nicht allzu extremen Fehlstellungen können wir Ihnen eine Korrektur mit Veneers als günstigere, weniger invasive und risikoarme Alternative anbieten.

 
Wie Veneers hergestellt werden

Das „Veneer“ besteht aus einer hauchdünnen Schicht, aus Keramik, die auf den unbeschliffenen oder nur sehr gering beschliffenen Zahn unter Verwendung der Adhäsiv- und Bondingtechnik aufgeklebt wird.

Die Herstellung von Veneers wird durch unsere Zahntechnikerin durchgeführt, die hier wegen der geringen Schichtstärke – bis maximal 1mm – besonders grazil arbeiten muss.

Weder Füllung noch Krone

Neben den durch Karies verursachten Zahndefekten gibt es auch solche, die durch mechanische Einwirkungen wie Knirschen, Pressen und falsches oder übertriebenes Zähneputzen entstehen können. Die betroffenen Zähne sind meistens vollkommen gesund, weisen aber einen flächigen Substanzverlust oder abgebrochene Schneidekanten oder Ecken auf. Diese Zähne sind mit Füllungen nicht behandelbar und zum Überkronen zu schade, weil die noch vorhandene gesunde Zahnsubstanz für Kronen noch mehr abgeschliffen werden müsste.

 
Veneers bei Verfärbungen und angeborenen Zahnschmelzdefekten

Zahnverfärbungen können auf verschiedene Weisen entstehen. Intensives Rauchen, Fluorid-Überdosierung, Wurzelbehandlung, Schmelzentmineralisierung können bleibende Zahnverfärbungen hervorrufen, die durch Bleaching (Bleaching) oft nicht zu beseitigen sind. Statt zu überkronen kann man hier im Frontzahnbreich minimalinvasiv Verblendschalen/Veneers aus Keramik setzen.

 
Auch Fehlstellungen können korrigiert werden

Oft ist die kosmetische Korrektur von Zahnfehlstellungen mit kieferorthopädischen Mitteln, vor allem bei Erwachsenen, sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden, die von den Krankenkassen meist nicht übernommen werden. Bei nicht allzu extremen Fehlstellungen können wir Ihnen eine Korrektur mit Veneers als günstigere, weniger invasive und risikoarme Alternative anbieten.

 
Wie Veneers hergestellt werden

Das „Veneer“ besteht aus einer hauchdünnen Schicht, aus Keramik, die auf den unbeschliffenen oder nur sehr gering beschliffenen Zahn unter Verwendung der Adhäsiv- und Bondingtechnik aufgeklebt wird.

Die Herstellung von Veneers wird durch unsere Zahntechnikerin durchgeführt, die hier wegen der geringen Schichtstärke – bis maximal 1mm – besonders grazil arbeiten muss.

Wann sind Brücken möglich?

Zahnersatz mit Brücken ist dann möglich, wenn im Restgebiss genügend stabile Zähne vorhanden sind und wenn die Verteilung dieser Zähne im Kiefer günstig ist. Die normale Maximallänge einer Brücke umfasst im Seitenzahnbereich 3 und im Frontzahnbereich 4 zu ersetzende Zähne. Alles, was über diese Grenze hinaus geht, belastet die Pfeilerzähne sehr stark und kann letztlich zu ihrer Lockerung und Verlust führen.

 

Gesunde Zähne beschleifen?

Ein kerngesundes Restgebiss erschwert natürlich die Entscheidung für den Lückenschluss durch eine Brücke. Schließlich müssen dafür mindestens zwei Zähne beschliffen werden. In diesem Fall sollte man überlegen, ob nicht eine Implantatlösung (Implantate) in Frage kommt. Ist dies nicht möglich, so ist der Substanzverlust durch Beschleifen gegenüber dem Belassen einer Lücke doch meist die bessere Lösung, da eine unversorgte Lücke auf lange Sicht Zahnwanderungen und Kippungen zur Folge haben kann.

 
Bei kranken Zähnen kein Problem

In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Nachbarzähne jedoch ziemlich stark zerstört, entsprechend umfangreich gefüllt und oft auch ohne Brücke überkronungsbedürftig. Hier fällt die Entscheidung leicht, kann man doch gleich zwei Probleme mit einer Maßnahme lösen: zum einen den Lückeschluss und zum anderen die Stabilisierung der an der Versorgung beteiligten Zähne.

Was die ästhetische Zahnheilkunde und besonders die perfekte Gestaltung von Keramik-Restaurationen betrifft, so ist unsere Zahntechnikerin bestens ausgebildet und in der Lage, Form, Farbe und Stellung der Brückenzähne genau nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Die bessere Lösung

Kosmetisch und funktionell wesentlich besser als die Modellgussprothese ist kombinierter Zahnersatz mit Geschieben.
Der Begriff „kombinierter Zahnersatz“ weist darauf hin, dass es sich hier um eine Kombination bestehend aus einem herausnehmbaren Teil und festsitzenden Elementen handelt. Die festsitzenden Elemente sind Kronen oder Brücken, die entweder auf natürlichen Zähnen oder Implantaten befestigt sind, während der herausnehmbare Teil im wesentlichen eine Modellgussprothese ist, die aber nicht über Klammern sondern mit präzisen feinmechanischen Halteelementen, so genannten Geschieben, mit den festsitzenden Teilen verbunden wird.

 
Drucklose Verbindungen

Ein entscheidender Vorteil der Geschiebetechnik gegenüber Klammern liegt in der vollkommen drucklosen Verbindung von Krone und herausnehmbarem Teil. Klammern „schnappen“ beim Einsetzen des Zahnersatzes über die dickste Stelle eines Zahnes in ihre Endlage und setzen der Abnahme einen gewissen Widerstand entgegen. Doch die federnde Klammer kann auch in Ruhelage Druck auf den Zahn ausüben, und dieser Dauerdruck kann schädlich sein.

Geschiebe dagegen üben nur beim Einsetzen, beim Kauen und beim Herausnehmen Druck aus und sind somit wesentlich schonender für den Zahn und seine Verbindung mit dem Kieferknochen.

 
Der ästhetische Vorteil

Geschiebe, die in Metallkeramikkronen eingebaut werden, sind so konstruiert, dass bei eingesetztem Zahnersatz das Verbindungselement nicht oder nur kaum sichtbar ist.

 
Nachteil

Seit dem 1.1.2004 gehört die Geschiebetechnik grundsätzlich nicht mehr zu den Kassenleistungen. Patienten, die diese prothetische Versorgung wünschen, müssen die Mehrkosten gegenüber der Modellgussprothese zuzahlen.

Viele Menschen leiden an den Folgen von Zahnverlust und haben hohe Erwartungen an ihren Zahnersatz: sie wünschen sich perfekte Kaufunktion und Ästhetik. Vor noch nicht allzu langer Zeit gab es bei Zahnverlust nur die Behandlungsmöglichkeit mit Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz.

Mit der Implantologie haben wir jetzt die Möglichkeit, Ihnen neue Zähne zu verschaffen, die genau so fest und stabil sind wie gesunde eigene Zähne, und die sich auch wie eigene Zähne anfühlen. Die Implantologie ist heute eine sehr sichere Methode mit hoher Erfolgsquote. Funktionell und kosmetisch sind Implantate meist die beste Lösung.

 
Erfolgreiche Implantologie in Marburg seit 1993

Unsere Praxis kann auf eine intensive und erfolgreiche implantologische Tätigkeit mit verschiedenen Implantatsystemen zurückblicken, die im Jahr 1993 begonnen hat und seitdem ständig ausgeweitet wurde. Die ersten damals gesetzten Implantate funktionieren heute noch problemlos. Das gibt uns die nötige Erfahrung und Ihnen die Sicherheit, gut versorgt zu werden.

 
Künstliche Zahnwurzeln

Zahnimplantate werden geplant, um fest verankerten, natürlich aussehenden Zahnersatz zu ermöglichen, wenn keine oder zu wenig natürliche Zahnwurzeln vorhanden sind.

Die Basis aller Implantatbehandlungen sind eine oder mehrere Zahnwurzeln aus Titan, schraubenförmige Stützpfeiler, die im Kieferknochen verankert werden und mit diesem fest verwachsen. Sie bieten Ihrem Zahnersatz einen sicheren Halt und sind die Grundlage für perfekte Funktion und Kosmetik.

 
Die Implantation

Unter örtlicher Betäubung werden die Implantate vollkommen schmerzlos genau an den vorher festgelegten Stellen im Kieferknochen fest verankert. Nach dem Eingriff wird die Operationsstelle mit einer Naht verschlossen. Nach einer Woche entfernen wir die Naht, und danach müssen die Implantate zwischen drei und sechs Monate mit dem Kieferknochen fest verwachsen. Während dieser Zeit können Sie einen provisorischen Zahnersatz tragen.

 
Die endgültige Versorgung

Auf Implantaten kann praktisch jede Art von Zahnersatz befestigt werden. Von Einzelkronen über Brücken bis hin zu jeder Form des herausnehmbaren Zahnersatzes bieten Implantate optimale Voraussetzungen für einwandfreie Funktion, höchsten Tragekomfort und perfekte Ästhetik.

 
Implantate in der Alterszahnmedizin

Bei älteren Menschen, die schon eine längere Zeit an Zahnlosigkeit leiden, kann sich der Kieferknochen zurückziehen (atrophieren). Der dadurch verursachte schlechte Sitz vor allem unterer totaler Prothesen, stellt die Alterszahnheilkunde vor große Probleme, die mit den klassischen prothetischen Methoden nicht zu lösen sind. In solchen Fällen kann der Zahnarzt durch Wiederherstellung eines ausreichenden Knochenangebotes (Augmentation) und anschließender Implantation stabile Pfeiler für die Befestigung des Zahnersatzes herstellen.

Goldinlays sind neben den Keramikinlays die haltbartsten Füllungen die es gibt.

Dies gilt vor allem für sehr große Füllungen, bei denen Amalgamfüllungen und Kunstofffüllungen kaum stabilisierende Wirkung haben. Außerdem kann man mit Amalgam oder Komposit/Kunstoff, im Gegensatz zu Inlays auch keine zerstörten Zahnhöcker aufbauen. Eine Ausnahme bilden die Frontzahnfüllungen. Dort kann man auch verloren gegangene Schneidekanten mit Komposit wiederherstellen.

 

Wie Inlays hergestellt werden

Während wir Amalgamfüllungen und Kompositfüllungen in einer Sitzung herstellen können, brauchen wir für Goldinlays oder Keramikinlays zwei Sitzungen, da diese in unserem Zahntechnischen Labor angefertigt werden.

An den versorgenden Zähnen werden in der ersten Sitzung für die Aufnahme der Inlays in die genau richtige Form geschliffen.

Von der fertigen Kavität nehmen wir einen Abdruck, nach dem unsere Zahntechnikerin das Inlay zunächst aus einem harten Spezialwachs modelliert und dann dieses Wachsmodell in einem Präzisions-Gussverfahren in eine Goldlegierung überführt. Dann arbeitet sie das Inlay aus, poliert es auf Hochglanz und schickt es zum Einsetzen in unsere Praxis.

Dann kleben wir das Inlay mit einem Spezialkleber in den Zahn ein.

 

Die Eigenschaften

Goldinlays sind sehr stabil und langlebig. Zähne mit ausgedehnten Defekten lassen sich damit auf lange Zeit sehr haltbar restaurieren.

 
Die Nachteile

Unter kosmetischen Gesichtspunkten ist das Goldinlay nicht besser als die Amalgamfüllung, da das Metall auch sichtbar ist. Wer sich daran nicht stört, ist mit Goldinlays sehr gut versorgt.

Obwohl das Goldinlay selber eine sehr große Haltbarkeit aufweist und faktisch nicht kaputt gehen kann, kann die Klebeverbindung zum Zahn altern und ist somit nach langer Zeit die potenzielle Schwachstelle, die unter Umständen einen Austausch nötig machen könnte. Da Keramikinlays innig mit dem Zahn verklebt werden, gibt es dieses Problem bei ihnen nicht. Die Klebeverbindung ist bei Keramikinlays fast endlos haltbar.

Hier kommt Ihnen unser praxiseigenes Dentallabor zugute.

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